Historie der Kanzlei

Die Sozietät KOOPMANN & SCHAUMANN wurde am 01.01.1987 von den Rechtsanwälten und Notaren Günter Koopmann und Joachim Schaumann gegründet. Günter Koopmann war von Anfang an schwerpunktmäßig im Wirtschaftsrecht tätig, Joachim Schaumann neben seiner notariellen Tätigkeit vor allem im Familienrecht, so dass er auch die entsprechende Fachanwaltschaft erwarb.
 
Die stetig steigende Zahl an Mandatsverhältnissen führte zur Verstärkung der Kanzlei um Rechtsanwalt Frank Rafflenbeul (seit 1996), der sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt Verkehrsrecht qualifizierte.
 
Nach ersten beruflichen Erfahrungen in einer großen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Sozietät in Berlin kam Dr. Peter Koopmann ab 2003 hinzu und übernahm sukzessive das wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Dezernat seines Vaters Günter Koopmann. Im Jahr 2010 wurde Dr. Koopmann zum Notar bestellt.
 
Nach dem altersbedingten Ausscheiden des Gründungsmitglieds Günter Koopmann verstärkt Michael Hinträger als weiterer Rechtsanwalt seit 2013 unser Anwaltsteam.
 
Zum 31.12.2018 schied Joachim Schaumann aus der Sozietät aus, nachdem er zuvor die gesetzliche Altersgrenze für Notare erreicht hatte.